Die Umsatzsteuer betrifft nahezu jedes Unternehmen und stellt insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erhöhte Anforderungen an die korrekte Abwicklung. Wir beraten Sie bei nationalen und internationalen Umsatzsteuerfragen, einschließlich komplexer Konstellationen wie Reihengeschäfte, Dreieckgeschäfte innerhalb der EU oder Leistungsbeziehungen mit Drittstaaten.
Themen wie die korrekte Bestimmung des Leistungsorts, der Übergang der Steuerschuld nach dem Reverse-Charge-Verfahren, die Anwendung von Steuerbefreiungen oder die richtige Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Erwerbe gehören zu unserem täglichen Beratungsfeld. Auch bei Sondersachverhalten wie Konsignationslagern, Werklieferungen, elektronisch erbrachten Dienstleistungen, dem One-Stop-Shop (OSS) oder Plattformregelungen sorgen wir für Klarheit, Rechtssicherheit und korrekte umsatzsteuerliche Behandlung.
Auch bei den Verkehrsteuern stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite. Bei der Grunderwerbsteuer beraten wir Sie im Rahmen von Liegenschaftstransaktionen, Schenkungen, Erbschaften oder Umgründungen, einschließlich der korrekten Anwendung von Befreiungstatbeständen und Begünstigungen nach dem GrEStG. Im Bereich der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) begleiten wir Sie bei privaten und betrieblichen Liegenschaftsverkäufen, prüfen die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung und Herstellerbefreiung und sorgen für eine korrekte und steueroptimale Abwicklung.
Neben den klassischen Verkehrsteuern beraten wir Sie auch bei einer Reihe weiterer Abgaben, die in der unternehmerischen und privaten Praxis regelmäßig relevant werden, in ihrer Behandlung jedoch fundiertes Fachwissen erfordern.
Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) begleiten wir Sie bei der Anschaffung von Fahrzeugen, dem Import aus dem Ausland sowie bei Sondersachverhalten wie Tageszulassungen, Vorführfahrzeugen oder gewerblichen Anschaffungen. Wir prüfen die korrekte Bemessungsgrundlage, mögliche Befreiungstatbestände und sorgen für eine fristgerechte und korrekte Abwicklung.
Im Bereich der Stiftungseingangssteuer beraten wir bei unentgeltlichen Zuwendungen an privatrechtliche Stiftungen, sowohl bei der erstmaligen Stiftungsgründung als auch bei späteren Nachstiftungen. Wir prüfen die Anwendbarkeit des begünstigten Steuersatzes, identifizieren mögliche Optimierungspotenziale und stellen die korrekte Anmeldung sicher.
Auch bei der Vergebührung von Bestandsverträgen sorgen wir für Klarheit und Rechtssicherheit. Wir prüfen die Gebührenpflicht von Miet- und Pachtverträgen, ermitteln die korrekte Bemessungsgrundlage und beraten zu möglichen Gestaltungen, mit denen Gebühren legal vermieden oder reduziert werden können. Gerade bei langfristigen Bestandsverträgen oder gewerblichen Mietverhältnissen kann eine durchdachte Vertragsgestaltung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Ertragsteuern neu gedacht. Laufende Beratung trifft auf klare steuerliche Gestaltung und nachhaltige Optimierung.
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Grenzüberschreitend sicher aufgestellt. Wir strukturieren Verrechnungspreise, vermeiden Doppelbesteuerung und schaffen belastbare internationale Steuerlösungen.
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