Die Einkommen- und Körperschaftsteuer bildet das Kernstück der laufenden Unternehmensbesteuerung und betrifft jedes Unternehmen unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Wir beraten Sie umfassend in allen Belangen der Einkommensteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowie der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und ähnliche Rechtsträger.
Im Rahmen der laufenden steuerlichen Betreuung begleiten wir Sie bei der korrekten Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, der Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Sphäre, der Beurteilung steuerlicher Risiken sowie der Optimierung der Steuerbelastung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Dabei nutzen wir konsequent alle Spielräume des österreichischen Ertragsteuerrechts, von der gezielten Bildung steuerlicher Rücklagen über die richtige Anwendung von Abschreibungen, Investitionsfreibeträgen und Gewinnfreibeträgen bis zur Berücksichtigung steuerfreier Komponenten und Begünstigungen.
Über die laufende Pflichterfüllung hinaus bieten wir umfassende steuerliche Gestaltungsberatung im Bereich der Ertragsteuern. Dazu zählen die Wahl oder Anpassung der Rechtsform, steuerlich begleitete Umgründungen, Überlegungen zur Gewinnthesaurierung, eine durchdachte Ausschüttungspolitik sowie die strategische Gewinnverteilung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern.
Gerade in Wachstumsphasen, bei Eigentümerwechseln oder vor unternehmerischen Veränderungsprozessen lohnt sich ein vorausschauender Blick auf die ertragsteuerliche Struktur. Wir analysieren Ihre Ausgangssituation, zeigen mögliche Gestaltungsoptionen auf und begleiten Sie bei der Umsetzung. Unser Anspruch ist es, steuerliche Entscheidungen frühzeitig zu treffen, statt nachträglich zu reagieren, und Sie als Unternehmer in die Lage zu versetzen, Ihre wirtschaftlichen Ziele unter optimalen steuerlichen Rahmenbedingungen zu erreichen.
Die Kapitalertragsteuer betrifft eine Vielzahl unternehmerischer und privater Sachverhalte und ist in ihrer praktischen Anwendung deutlich komplexer, als der pauschale Steuersatz vermuten lässt. Wir beraten Sie umfassend bei klassischen Gewinnausschüttungen ebenso wie bei der steuerlichen Beurteilung verdeckter Gewinnausschüttungen, einem Bereich mit erheblichem Risikopotenzial. Dazu prüfen wir Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter auf ihre Fremdüblichkeit und beraten zur KESt-Behandlung von Geschäftsführerbezügen, Gesellschafterdarlehen, Verrechnungskonten und Privatentnahmen.
Auch bei privaten Kapitaleinkünften schaffen wir Klarheit, von Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentfonds bis zu Wertpapierverkäufen, Kryptowährungen und fondsgebundenen Versicherungen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten beraten wir zur Anwendung von Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen und Befreiungstatbeständen wie der internationalen Schachtelbefreiung. Ziel ist eine korrekte, fristgerechte und steuerlich optimierte Abwicklung aller KESt-pflichtigen Sachverhalte.
Mehr als Pflicht. Klarheit, Optimierung und eine starke Basis für Entscheidungen.
Von Umsatzsteuer bis Spezialabgaben. Wir schaffen Klarheit bei nationalen und internationalen Themen, sichern korrekte Abwicklung und nutzen steuerliche Spielräume gezielt.
Grenzüberschreitend sicher aufgestellt. Wir strukturieren Verrechnungspreise, vermeiden Doppelbesteuerung und schaffen belastbare internationale Steuerlösungen.
Sicher durch Prüfung und Verfahren. Wir vertreten Sie vor Finanzamt und Gericht, strukturiert, vorausschauend und mit klarer Argumentation.
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